Anwaltskanzlei Bambor in Dortmund
Seit mehr als 35 Jahren bin ich bereits als Anwalt im Strafrecht, als Strafverteidiger sowie als Nebenklägervertreter tätig. Ich bin Ihr erster Ansprechpartner als Anwalt im Verkehrsrecht und in Bußgeldsachen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Auch die Regulierung von Schadensersatzansprüchen außergerichtlich und vor Gericht fällt in meinen Tätigkeitsbereich. Engagement, Erfahrung und ein ständig aktuelles Fachwissen durch regelmäßige Fortbildungen zeichnen mich aus.
Renommierte Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung
Sie sind mit dem Gesetz in Konflikt geraten und benötigen nun die Hilfe eines versierten Fachanwalts?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als erfahrener Strafverteidiger und Verkehrsanwalt vertrete ich Ihre Interessen professionell und seriös mit dem erforderlichen Ehrgeiz und Engagement. Lassen Sie sich ausführlich beraten und denken Sie nicht an die Kosten.
Diese fallen erst an, wenn ich Sie darauf hinweise. Meine Kanzlei befindet sich im Büropark Im Defdahl 10 B in Dortmund.
Mein Tätigkeitsbereich beschränkt sich nicht nur auf Dortmund und ganz NRW, auch bundesweit kann ich Ihre Interessen gerne vertreten.
Sie können sowohl telefonisch unter der Rufnummer 0231 . 95 29 29 0 als auch über das Kontaktformular meiner Internetseite mit der Rechtsanwaltskanzlei Bambor in Verbindung treten.
Spezialisierung als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht
Spezialisierungen sind heute wichtiger denn je – dies trifft auch auf die Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu. Aus diesem Grund lege ich großen Wert auf ständige Weiter- und Fortbildungen, um meine Mandanten bestmöglich vertreten zu können. Mit Engagement, Fachwissen und Erfahrung trete ich sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht für Ihre Interessen ein.
Als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kümmere ich mich zudem um die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Mandant und Anwaltskanzlei sowie ein taktisch kluges Vorgehen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
Als renommierter Fachanwalt stehe ich Ihnen bei Ihren Konflikten hilfreich zur Seite und kämpfe für Ihr Recht.
Häufig gestellte Fragen:
Nachfolgend stelle ich Antworten auf einige der Fragen zur Verfügung, die meine Klienten oft stellen:
Was kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt?
Die Kosten für eine Erstberatung dürfen nicht mehr als 190 Euro betragen.
Was macht ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt berät und vertritt Mandanten bundesweit vor Gericht.
Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt?
Ein Anwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden.
Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?
Grundsätzlich ist es ratsam, sich an einen Anwalt oder Fachanwalt zu wenden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Nach einem Beratungsgespräch ist der erste Eindruck ausschlaggebend für eine Zusammenarbeit
Wer zahlt den Rechtsanwalt?
Wer einen Anwalt zurate zieht, muss dessen Honorar aufbringen. Mit Ausnahme des Arbeitsrechts (hier hat jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen, unabhängig davon, wer im Recht ist) muss die Gegenpartei bei einem Verurteilungsbeschluss die anfallenden Anwaltsgebühren begleichen. Es ist möglich, eine Bitte auf Kostenbeteiligung für ein Rechtsverfahren zu stellen. Für eine solche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung muss das betreffende Rechtsgebiet in ihrem Leistungsumfang enthalten sein.
Wann muss ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Es wird empfohlen, ein Rechtsanwaltsbüro aufzusuchen, falls in Erwägung gezogen wird, gegen jemanden rechtliche Schritte zu ergreifen, oder Sie ein Anwaltsschreiben oder eine Klage erhalten haben.